Verfassung und Aufgaben
Das Domkapitel ist eine Gemeinschaft von Priestern an einer katholischen Bischofskirche, die den Bischof in der Leitung und Verwaltung des Bistums unterstützt. Vorsitzender des Domkapitels ist der Dompropst, der das Kapitel nach außen vertritt, die Kapitelssitzungen leitet und zugleich Vorgesetzter aller vom Domkapitel angestellten haupt- und nebenamtlichen Mitarbeiter ist.
Aufgaben
Als selbständige Körperschaft des öffentlichen Rechts ist das Domkapitel für die Verwaltung des Dombesitzes verantwortlich und hat für die würdige Feier der Gottesdienste in der Bischofskirche zu sorgen. Zu den Aufgaben des Domkapitels gehören die Gestaltung der Gottesdienste, die Seelsorge, die Verkündigung des Wortes Gottes und die Sakramentenspendung am Dom. Das Domkapitel ist auch für den Erhalt des Doms verantwortlich.
Eine wichtige Aufgabe kommt dem Domkapitel nach dem Amtsverzicht, der Versetzung oder dem Tod eines Bischofs (Sedisvakanz) zu. Dann wählen die residierenden Domkapitulare einen Diözesanadministrator, der das Bistum bis zur Besitzergreifung durch den neuen Bischof leitet. Außerdem hat das Domkapitel das Recht der Bischofswahl. Grundlage dafür ist der für das Bistum Essen nach wie vor gültige Vertrag zwischen dem Freistaat Preußen und dem Heiligen Stuhl ("Preußen-Konkordat") vom 14. Juni 1929. Danach wählen die residierenden und nichtresidierenden Domkapitulare aus einer "Dreierliste" des Heiligen Stuhls in freier und geheimer Abstimmung den Bischof. Der Heilige Stuhl sichert außerdem zu, niemanden zum Bischof zu bestellen, von dem nicht das Kapitel nach der Wahl durch Anfrage bei der Landesregierung festgestellt hat, dass Bedenken politischer Art nicht bestehen.
Das Essener Domkapitel ist durch das Schreiben (Bulle) von Papst Johannes XXIII. vom 25. Oktober 1959 zum 1. Januar 1960 errichtet worden. Es besteht aus insgesamt 11 Mitgliedern: dem Dompropst, sechs residierenden und vier nichtresidierenden Mitgliedern. Hinzu kommen bis zu sechs Domvikare, die an den Entscheidungen des Kapitels allerdings nicht mitwirken. Zurzeit gehören fünf Domvikare zum Domkapitel. Die Mitglieder des Domkapitels werden vom Bischof "abwechselnd nach Anhörung bzw. nach Zustimmung des Kapitels" ernannt. Ein nichtresidierender Domkapitular, immer ein im Bistum Essen tätiger Pfarrer, ist nicht „ortsgebunden“ und damit nicht zum ständigen Dienst an der Kathedralkirche verpflichtet; bei einer Bischofswahl zum Beispiel hat er jedoch dieselben Rechte wie ein residierender Domherr.
Finanzen
Das Domkapitel Essen legt seine Finanzen im Finanzbericht des Bistums Essen offen und informiert über den Jahresverlauf der pastoralen Arbeit und das Leben im Dom.
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